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IHK-Positionspapier Novellierung IT-Berufe
Vorbemerkungen
IHKs haben bei den II-Prüfungen
mittlerweile Routine und die Prüfungsverfahren innerhalb des durch die
Verordnung gesteckten Rahmens optimiert. Gleichwohl: Die Ruhe trügt! Der
Prüfungsaufwand steht nicht im Verhältnis zur Aussagekraft. Trotz der
erfahrungsbedingten Ablaufoptimierungen besteht das Ungleichgewicht
fort. Die Prüfung der Berufsfähigkeit der Azubis könnte man bei gleicher
Aussagekraft auch mit weniger Aufwand erreichen.
Der Abschlussbericht der Evaluierung des
BIBB liegt vor - mit den folgenden wesentlichen Ergebnissen:
-
Hohe
Akzeptanz der prozessorientierten Prüfungskonzeption
-
Unklares Verständnis von den
Anforderungen an einen Auftrag, um als betriebliche Projektarbeit
tauglich zu sein - Forderung nach einem eindeutigen, bundesweit
gültigen Anforderungskatalog.
-
Unklare Maßstäbe für Dokumentation,
Präsentation und Fachgespräch - Vorschlag nach Aufwertung von
Präsentation und Fachgespräch
-
Ganzheitlichkeit steht im
Widerspruch zur Trennung von Fach- und Kernqualifikationen .
Prüfungsaufwand zu hoch
-
Informationsfluss IHK – Unternehmen
- Berufsschule muss besser werden
Nach intensiver Diskussion in der
IHK-Organisation wird vorgeschlagenen, die IT-Berufe in moderatem Umfang
gezielt zu novellieren. Dabei sollen "Kinderkrankheiten" der Berufe
ausgeräumt werden und formale wie inhaltliche und strukturelle
Optimierungen vorgenommen werden.
Vorschläge für eine Novellierung der
IT-Berufe
Die IHK-Organisation schlägt vor, dass
sich die Sozial- und Wirtschaftspartner im Rahmen einer Novellierung
folgender Themen annehmen:
Grundsätzliches
Prüfungsstruktur
Eine Zwischenprüfung ohne Aussagekraft passt nicht mehr in die Zeit.
Aktuelle Entwicklungen im Prüfungswesen sollen - positive Erfahrungen
vorausgesetzt - in einer Novellierung umgesetzt werden. Maßgeblich ist,
dass der Gesamtaufwand der Prüfung abnimmt.
Zuschnitt der
Profile
Der Zuschnitt der IT -Berufe soll so überarbeitet werden, dass im
Ergebnis mehr Trennschärfe in den Profilen und damit Vermittelbarkeit im
Arbeitsmarkt und Einsetzbarkeit in den Betrieben erreicht wird. Dabei
ist der Entwicklung der Nachfrage nach den einzelnen IT -Berufen
Rechnung getragen.
Folgende Fragen sollen in diesem
Zusammenhang diskutiert und beantwortet werden:
·
Überführung des
Fachinformatikers mit zwei Fachrichtungen in zwei eigenständige
·
IT-Berufsprofile?
·
Zuordnung des
IT-Systemelektronikers zu den Elektro-Berufen?
·
Zusammenführung der beiden
kaufmännischen IT-Berufe zu einem kaufmännischen IT-Beruf mit zwei
Fachrichtungen?
Bewertung
Die Dokumentation wird mit 50% deutlich zu stark gewichtet. Tatsächlich
ist das Fachgespräch die einzige, nachweislich selbständige
Prüfungsleistung. Deshalb sollte sie sehr viel stärker gewichtet werden.
Dieser Punkt ist im Rahmen einer Neuordnung zu optimieren und eindeutig
mit festen Prozentzahlen zu regeln. Dabei ist ein Verzicht auf die
Bewertung der Dokumentation in Erwägung zu ziehen.
Betriebliche
Projektarbeit
Es besteht keine Klarheit darüber, welche Kriterien ein Auftrag erfüllen
muss, um als betriebliche Projektarbeit tauglich zu sein. Mit den
Anforderungen eines Projektes werden Rahmenbedingungen definiert, die
nur schwer einzuhalten sind. Deshalb ist eine neue Definition in
Richtung betrieblicher Auftrag oder Fachaufgabe notwendig.
Bezeichnungen der
Prüfungsteile
Die Bezeichnungen der Prüfungsteile und Prüfungsleistungen sind nicht
logisch und selbsterklärend. Z.B.: Wie ganzheitlich sind "ganzheitliche"
Aufgaben noch, wenn sie in zwei Qualifikationsbereiche unterteilt sind?
Was ist auf dem Zeugnis unter einer "ganzheitlichen Aufgabe" inhaltlich
zu verstehen? Diese und andere Bezeichnungen sind im Zuge einer
Novellierung aussagekräftiger zu gestalten.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeiten müssen an die gewählte Prüfungsstruktur angepasst
werden.
Bestehensregelungen
Die aktuelle Regelung ist nicht zeitgemäß. Es ist nicht zielführend
für die Prüfung, dass ein Prüfling mit einer sehr guten Note in einem
Prüfungsbereich (insbesondere WISO) schlechte Noten in anderen
Prüfungsbereichen kompensieren und diesen Prüfungsteil bestehen kann.
Die Bestehensregelungen sollen in Anlehnung an die Neuregelung der
Bezeichnung der Prüfungsteile an die bewährten Regelungen der
kaufmännischen Berufe angepasst werden.
Schlussbemerkungen
Die IHK-Organisation plädiert für eine Novellierung der IT -Berufe. Im
Zuge einer kommenden Novellierung soll eine Handreichung für die
Prüfungsausschüsse erarbeitet werden, um dadurch frühzeitig einen
Beitrag zur Vereinheitlichung der Prüfungs praxis zu leisten.
Ausbildungsordnung und Handreichung werden gleichzeitig die Grundlage
für die Schulung der Prüfer sein.
DIHK Berlin
Oktober 2005
Bitte mailen Sie mir Ihre Anmerkungen zu
den DIHK-Vorschlägen!
bheinisch@bielefeld.ihk.de
Letzte Aktualisierung:
17.08.2007 14:27:05
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